Spenden
Die Bertha Pappenheim Stiftung ist vom Finanzamt München als gemeinnützig und mildtätig anerkannt (Freistellungsbescheid 143/235/06052 K47 v. 26.1.2022). Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke: - Förderung von Bildung, - Hilfe für Opfer von Straftaten, - Entwicklungszusammenarbeit, - Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, - Erziehung, Volks- und Berufsbildung, - Gleichberechtigung von Frauen und Männern, - Wohlfahrtswesen. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden v.a. im Bereich der Bildung eingesetzt. Außerdem gewährt die Stiftung gezielt finanzielle Hilfen für in Not geratene Frauen oder wenn sie rechtliche oder therapeutische Unterstützung benötigen. Wenn Sie unsere Arbeit finanziell unterstützen möchten, können Sie direkt auf unser Spendenkonto überweisen. Sollten Sie Präferenzen für einen bestimmten Tätigkeitsbereich haben, vermerken Sie als Verwendungszweck zusätzlich zu Ihrer Anschrift: „Notfonds“, „Bildungsfonds“ oder „Rechtsfonds“. In diesem Fall werden wir Ihre Spende gezielt in diesem Bereich einsetzen. Spendenkonto: Wir sind aktuell auf einer Spendenplattform vertreten: Bei Betterplace können Sie konkret für einen gerade bestehenden, konkreten Bedarf spenden (z.B. Lebensmittelkarten für Bedürftige). Für diese Spenden erhalten Sie von Betterplace eine Spendenbescheinigung. Die Spende wird abzüglich einer geringen Verwaltungspauschale zeitnah an uns weitergeleitet: https://www.betterplace.org/de/organisations/50817-bertha-pappenheim-stiftung Bei Gofundme werden wir zu einem späteren Zeitpunkt eine Spendenseite einrichten… … ….: ... |
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