Bertha Pappenheim Stiftung
Notfonds

Die Stiftung verfügt über einen Notfonds, der für Notsituationen oder auch für den Ausstiegsprozess in Anspruch genommen werden kann.

Der Notfonds kann für eine Einzelperson, die Mitantragstellerin ist, beantragt werden oder auch von der institutionellen Antragstellerin pauschal für die Zielgruppe für einen Einsatz der Mittel vor Ort.

Für die Beantragung für eine Einzelperson genügt es, wenn die institutionelle Antragstellerin die Notsituation bestätigt.

 

 
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